„Das EU-Recht schreibt unter „Teil-IS“ in vielen Durchführungsverordnungen vor, dass zahlreiche in der Luftfahrt tätige Unternehmen vor, ein Informationssicherheitsmanagementsystem zu etablieren haben, um Gefahren für die Flugsicherheit abzuwehren und zu „managen“. Dieses System bedarf auch einer behördlichen Überwachung. Auch einige Unternehmen und Betriebe mit dem Schwerpunkt Allgemeine Luftfahrt unterfallen diesen Vorgaben. Das Bundesministerium für Verkehr wird mit Unterstützung durch das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik BSI das für Deutschland vorgesehene Verfahren präsentieren und dabei einen Schwerpunkt auf die Aspekte legen, die für kleinere Betriebe von besonderem Interesse sind. Im Fokus steht dabei der Ansatz, dass der Aufwand im Verhältnis zu dem tatsächlichen Gefährdungsrisiko stehen soll.“
Vortrag, Tagesprogramm, Technik, Safety, Fliegen in der Praxis
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